Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.    

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz?

Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtschutzgewährung selbst erfolgt über die zuständige Fachgewerkschaft, d.h. die KEG-NRW. Daher wenden Sie sich zunächst an die KEG-Geschäftsstelle.

Die Rechtsschutzdurchführung erfolgt über das zuständige Dienstleistungszentrum. Der Rechtsschutz umfasst alle dienstliche- und arbeitsrechtlichen Fragen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit derzeitiger oder früherer beruflicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen.

Der so angebotene Rechtsschutz umfasst auch Themen des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstverhältnis haben (wie zum Beispiel Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung). Selbst in Strafverfahren kann die Mitgliedsgewerkschaft im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren, wenn ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.

Disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen Beamten haben stets einen unmittelbaren dienstlichen Bezug, weshalb auch hier Rechtsschutzgewährung und –durchführung in Betracht kommen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtschutzantrag voraus. Diesen erhalten von Ihrer Mitgliedsgwerkschaft.
Füllen Sie diesen Rechtschutzantrag aus. Geben Sie im Rechtsschutzantrag eine möglichst hinreichende schriftliche Stellungnahme Ihres Rechtsschutzbegehrens an. Fügen sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen (Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc.) in Kopie bei und reichen Sie die Unterlagen bie Ihrer Mitgliedsgewerkschaft ein.

Das so gesammelte Material wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergeleitet. Von dort aus erfolgt die eigentliche rechtliche Bearbeitung.

In dem Fall eines mögliche Fristablaufs, muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf rechtzeitig zu begegnen. Liegt zum Beispiel ein Verwaltungsakt oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vor, laufen Fristen. In diesem Fall können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit der Mitgliedsgewerkschaft auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten.

Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?

Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum in jedem Fall Kontakt mit Ihnen auf. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, und eventuell noch fehlende Unterlagen werden abgefordert. Das beauftragte DLZ prüft die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzanliegens. Nach Auswertung des vorgelegten Materials beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Im Verfahren werden die Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert sind.